Baurecht Steiermark
Carport-Baugenehmigung in der Steiermark: die 40-m²-Regel
Bis 40 m² bzw. zwei Stellplätze sind Carports in der Steiermark meist bewilligungsfrei, aber meldepflichtig — so läuft die Baumeldung ab.
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Ratgeber / Baurecht Kärnten
Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Carports brauchen Sie in Kärnten keine Baubewilligung — eine schriftliche Mitteilung an die Gemeinde reicht. Wo die Grenzen liegen, wie die Bauanzeige abläuft und welche Unterlagen Sie brauchen, lesen Sie hier Schritt für Schritt.
ALC Metalltechnik GmbH — Metallbau-Meisterbetrieb · Stand 08/2026 · Aktualisiert am
Das Kärntner Baurecht unterscheidet drei Kategorien von Bauvorhaben: bewilligungspflichtige, bewilligungsfreie aber mitteilungspflichtige und gänzlich freie Vorhaben. Carports — rechtlich: Überdachungen von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge — fallen bis zu einer Grundfläche von 25 m² je Wohngebäude und einer Höhe von 3,5 m in die mittlere Kategorie: Sie dürfen ohne Bewilligungsverfahren errichtet werden, die Gemeinde muss aber vor Baubeginn schriftlich informiert werden.
Diese Mitteilung nach § 7 der Kärntner Bauordnung wird im Alltag meist „Bauanzeige“ genannt. Sie ist kein Formalakt zum Abheften: Die Behörde prüft, ob das Vorhaben tatsächlich unter die Grenzen fällt und ob es dem Bebauungsplan entspricht. Wer die Anzeige auslässt, begeht eine Verwaltungsübertretung — auch dann, wenn das Carport materiell völlig zulässig gewesen wäre.
Zum Vergleich: Für geschlossene Garagen liegt die Grenze der bewilligungsfreien Errichtung in Kärnten deutlich niedriger (16 m²). Das ist ein häufiger Stolperstein bei Carports mit Seitenteilen — dazu unten mehr.
Rechnen wir die Regel an konkreten Maßen durch — hier an unseren drei Standardgrößen:
| Einzelcarport 5,60 × 3,36 m | ca. 18,8 m² — unter der 25-m²-Grenze, in der Regel nur Bauanzeige |
|---|---|
| Doppelcarport 5,60 × 6,15 m | ca. 34,4 m² — über der Grenze, in der Regel Baubewilligung nötig |
| Carport 3 Stellplätze 5,60 × 8,92 m | ca. 50,0 m² — über der Grenze, in der Regel Baubewilligung nötig |
Ein Einzelcarport bleibt in Kärnten also üblicherweise im vereinfachten Verfahren, während Doppelcarport und Dreifachcarport meist ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Beides ist gut machbar — der Unterschied liegt im Papieraufwand und in der Vorlaufzeit, nicht in der Zulässigkeit. Übrigens: In der Steiermark liegt die Grenze bei 40 m² — Details im Ratgeber für die Steiermark.
Wichtig ist außerdem die Formulierung „je Wohngebäude“: Steht bereits ein Carport auf dem Grundstück, werden die Flächen zusammengerechnet. Und die Höhengrenze von 3,5 m spielt bei üblichen Flachdach-Carports praktisch nie eine Rolle — unsere Modelle bleiben deutlich darunter.
Kurzer Anruf oder E-Mail ans Bauamt: Widmung, Bebauungsplan und gewünschte Unterlagen klären. Das erspart Nachforderungen.
Lageplan mit eingezeichnetem Carport und Grenzabständen, Zeichnung mit Maßen, kurze Baubeschreibung — unsere Datenblätter helfen dabei.
Schriftliche Bauanzeige bei der Gemeinde einbringen — je nach Gemeinde per Formular, Post oder digital.
Die Behörde prüft die Anzeige. Erst bauen, wenn keine Untersagung erfolgt bzw. die Rückmeldung vorliegt.
Fundament nach Plan, Montage, Fotos für die eigenen Unterlagen — fertig.
Für das Bewilligungsverfahren (über 25 m²) kommt ein Einreichplan hinzu, der von einer befugten Planverfasserin oder einem befugten Planverfasser stammen muss. Auch dafür liefern wir die technischen Grundlagen: Maßzeichnungen, Statik-Eckdaten mit 250 kg/m² Schneelast und Fundamentpläne.
Grundsätzlich gelten in Kärnten Mindestabstände zu den Grundgrenzen; für eingeschoßige Nebengebäude wie Carports sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bis hin zur Grenzbebauung möglich. Ob und wie das auf Ihrem Grundstück geht, hängt vom Bebauungsplan, der Widmung und der konkreten Ausführung ab — genau das prüft die Gemeinde im Zuge der Bauanzeige.
Unser Rat aus vielen Montagen: Sprechen Sie früh mit den Nachbarn, auch wenn es rechtlich nicht immer nötig ist. Ein Carport an der Grundgrenze, über den vorher geredet wurde, sorgt später nicht für Einwendungen oder nachbarschaftlichen Frost.
Über 25 m² läuft ein reguläres Bewilligungsverfahren: Antrag mit Einreichplan, Prüfung durch die Behörde, gegebenenfalls Anhörung der Nachbarn, dann der Bewilligungsbescheid. Planen Sie dafür je nach Gemeinde einige Wochen bis wenige Monate ein — und bestellen Sie das Carport idealerweise erst, wenn das Verfahren auf Schiene ist. Da unsere Fertigungszeit ca. 4 Wochen beträgt, lassen sich Verfahren und Fertigung gut parallel takten.
In der Regel nein: Carports bis 25 m² Grundfläche je Wohngebäude und maximal 3,5 m Höhe sind in Kärnten bewilligungsfrei, müssen aber vor Baubeginn schriftlich der Gemeinde mitgeteilt werden (§ 7 Kärntner Bauordnung). Größere Carports brauchen eine Baubewilligung. Stand 08/2026, ohne Gewähr — maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Gemeinde.
Üblich sind ein Lageplan mit eingezeichnetem Standort und Abständen zu den Grundgrenzen, eine einfache Bauzeichnung mit Grundriss und Ansichten samt Maßen sowie eine kurze Baubeschreibung. Zu jedem unserer Carports liefern wir Maßzeichnungen und ein technisches Datenblatt, die Sie der Mitteilung beilegen können.
Die Baubehörde prüft die Mitteilung nach dem Einlangen. Mit dem Bau sollten Sie erst beginnen, wenn die Gemeinde die Ausführung nicht untersagt bzw. eine Rückmeldung gegeben hat. Planen Sie einige Wochen Vorlauf ein und erfragen Sie die konkrete Frist bei Ihrem Bauamt.
Nicht automatisch. Grundsätzlich gelten Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken; für Nebengebäude wie Carports gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Ob das auf Ihrem Grundstück möglich ist, entscheidet der Bebauungsplan bzw. die Gemeinde — und ein frühes Gespräch mit dem Nachbarn erspart spätere Einwendungen.
Ein Bau ohne die vorgeschriebene Mitteilung ist eine Verwaltungsübertretung. Die Behörde kann eine Verwaltungsstrafe verhängen und die nachträgliche Legalisierung oder im Extremfall die Beseitigung auftragen. Die Anzeige vorab kostet wenig — der Aufwand danach umso mehr.
Ein Carport ist eine überdachte, überwiegend offene Abstellfläche. Werden mehrere Seiten vollständig geschlossen, kann das Bauwerk rechtlich als Garage gelten — dafür gelten in Kärnten strengere Grenzen (z. B. 16 m² für die bewilligungsfreie Errichtung). Klären Sie die geplante Ausführung im Zweifel vorab mit der Gemeinde.
Externe Quellen abgerufen am 23.08.2026. Gesetze jeweils in der konsolidierten Fassung des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS), Normen über Austrian Standards. Angaben ohne Gewähr.
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