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Ratgeber / Baurecht Steiermark

Carport-Baugenehmigung in der Steiermark: Die 40-m²-Regel erklärt

Die Steiermark ist bei Carports großzügiger als die meisten Bundesländer: Bis 40 m² überdachter Fläche bzw. zwei Stellplätzen brauchen Sie in der Regel keine Baubewilligung — wohl aber eine Baumeldung bei der Gemeinde. Hier steht, wie das Verfahren abläuft, welche Unterlagen nötig sind und wo die Fallstricke liegen.

ALC Metalltechnik GmbH — Metallbau-Meisterbetrieb · Stand 08/2026 · Aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze: Überdachungen von Pkw-Abstellflächen bis 40 m² Gesamtfläche bzw. maximal zwei Stellplätzen je Bauplatz sind in der Steiermark in der Regel baubewilligungsfrei, aber meldepflichtig (§ 21 Steiermärkisches Baugesetz): Vor Baubeginn ist eine schriftliche Baumeldung bei der Gemeinde einzubringen. Größere Carports brauchen eine Baubewilligung. Stand 08/2026, ohne Gewähr — maßgeblich ist Ihre Gemeinde.

Die Rechtsgrundlage: § 21 Steiermärkisches Baugesetz

Das Steiermärkische Baugesetz (Stmk. BauG) teilt Bauvorhaben in bewilligungspflichtige, meldepflichtige und freie Vorhaben. Carports — im Gesetzestext: Schutzdächer über Abstellflächen für Kraftfahrzeuge — fallen bis zu einer überdachten Fläche von 40 m² und höchstens zwei Pkw-Stellplätzen je Bauplatz unter die meldepflichtigen Vorhaben nach § 21. Das heißt: kein Bewilligungsverfahren, kein Bescheid als Voraussetzung — aber eine schriftliche Meldung an die Baubehörde, bevor gebaut wird.

Mitumfasst sind dabei auch seitliche Abschlüsse, solange sie dem Bauwerk keinen Gebäudecharakter geben — ein Carport mit einzelnen Seitenteilen als Wetterschutz bleibt also in der Regel ein meldepflichtiges Schutzdach. Wird es hingegen rundum geschlossen, entsteht rechtlich eine Garage, und es gelten andere Regeln.

Wichtig: „Meldepflichtig“ heißt nicht „formlos“. Wer ohne Meldung baut, begeht eine Verwaltungsübertretung — auch wenn das Carport inhaltlich allen Vorschriften entspricht. Die Meldung kostet wenig Zeit und schafft Rechtssicherheit, auch für einen späteren Grundstücksverkauf.

Welche Carport-Größen bleiben unter der 40-m²-Grenze?

Die steirische Grenze ist mit 40 m² deutlich großzügiger als etwa die 25-m²-Regel in Kärnten (mehr dazu im Kärnten-Ratgeber). An unseren Standardgrößen durchgerechnet:

Einzelcarport 5,60 × 3,36 m ca. 18,8 m², 1 Stellplatz — meldepflichtig, keine Bewilligung nötig
Doppelcarport 5,60 × 6,15 m ca. 34,4 m², 2 Stellplätze — meldepflichtig, keine Bewilligung nötig
Carport 3 Stellplätze 5,60 × 8,92 m ca. 50,0 m², 3 Stellplätze — über der Grenze, in der Regel Baubewilligung

In der Steiermark kommen also sowohl das Einzelcarport als auch das Doppelcarport mit der einfachen Baumeldung aus — ein echter Standortvorteil gegenüber Kärnten, wo das Doppelcarport meist ein Bewilligungsverfahren braucht. Nur das Carport mit drei Stellplätzen überschreitet beide Grenzen (Fläche und Stellplatzanzahl) und läuft üblicherweise über eine Baubewilligung.

Beachten Sie die Formulierung „je Bauplatz“: Bestehende überdachte Stellplätze werden eingerechnet. Wer schon ein Einzelcarport stehen hat und ein zweites daneben stellt, kann damit über die Grenze von zwei Stellplätzen rutschen.

Die Baumeldung Schritt für Schritt

  1. Vorab klären

    Kurzkontakt mit dem Bauamt: Flächenwidmung, Bebauungsplan und gewünschte Formulare erfragen — viele Gemeinden stellen die Baumeldung online bereit.

  2. Unterlagen erstellen

    Lageplan mit Grenzabständen, Zeichnung mit Maßen, kurze Baubeschreibung. Unsere Maßzeichnungen und Datenblätter liegen bei.

  3. Meldung einbringen

    Baumeldung schriftlich bei der Gemeinde einreichen — vor Baubeginn, nicht danach.

  4. Frist abwarten

    Die Behörde kann die Ausführung untersagen, wenn Vorschriften entgegenstehen. Erst nach Freigabe bzw. Fristablauf bauen.

  5. Fundament & Montage

    Punktfundamente nach unserem Fundamentplan, danach montiert unser Team das Carport in der Regel an einem Tag.

Diese Unterlagen braucht die Baumeldung

  • Lageplan (Katasterauszug) mit eingezeichnetem Carport und den Abständen zu Grundgrenzen und Gebäuden,
  • Bauzeichnung bzw. Herstellerzeichnung mit Grundriss, Ansichten und Maßen — stellen wir für jedes Modell bereit,
  • Baubeschreibung: Stahlkonstruktion feuerverzinkt, Trapezblechdach, Punktfundamente, 250 kg/m² Schneelast laut technischem Datenblatt,
  • Grundstücksnummer, Katastralgemeinde und gegebenenfalls die Zustimmung der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers.

Gerade in schneereichen steirischen Lagen fragen Baubehörden gerne nach der Dimensionierung des Dachs. Mit einem dokumentierten Wert von 250 kg/m² sind Sie auf der sicheren Seite — Hintergründe dazu im Schneelast-Ratgeber.

Abstände, Widmung und Nachbarn

Auch meldepflichtige Vorhaben müssen dem Raumordnungsrecht und den Abstandsbestimmungen entsprechen: Der Bauplatz muss entsprechend gewidmet sein, und zu den Nachbargrundstücken gelten grundsätzlich Mindestabstände. Für Nebengebäude und Schutzdächer sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen geringere Abstände bis hin zur Errichtung nahe der Grundgrenze vor — ob das bei Ihnen möglich ist, hängt von Bebauungsplan und örtlicher Situation ab und wird im Zuge der Meldung geprüft.

Unsere Empfehlung aus der Montagepraxis in der ganzen Steiermark — von Graz über Leibnitz bis Leoben: Reden Sie vor der Meldung kurz mit den Nachbarn. Das kostet nichts und verhindert, dass aus einem Formalverfahren ein Nachbarschaftsthema wird. Regionale Informationen finden Sie auf der Seite Carport Steiermark.

Wenn eine Baubewilligung nötig ist

Über 40 m² oder ab drei Stellplätzen läuft ein reguläres Bewilligungsverfahren: Einreichplan durch eine befugte Planverfasserin oder einen befugten Planverfasser, Prüfung durch die Behörde, gegebenenfalls Nachbarbeteiligung, dann der Bescheid. Kalkulieren Sie dafür einige Wochen bis Monate — und stimmen Sie die Bestellung darauf ab. Unsere Fertigungszeit von ca. 4 Wochen lässt sich gut parallel zum Verfahren takten; die technischen Unterlagen für den Einreichplan (Maße, Statik-Eckdaten, Fundamentplan) liefern wir.

Was kostet das Verfahren?

Die Baumeldung selbst ist günstig: Es fallen lediglich die Verwaltungsabgaben der Gemeinde an, üblicherweise ein zweistelliger bis niedriger dreistelliger Eurobetrag — die genaue Höhe regelt jede Gemeinde selbst. Teurer wird es erst im Bewilligungsverfahren, weil dort der Einreichplan durch eine befugte Planverfasserin oder einen befugten Planverfasser dazukommt. Eine vollständige Kostenübersicht — vom Carport-Preis über Montagezonen bis zum Fundament — finden Sie im Kosten-Ratgeber.

Hinweis: Dieser Artikel gibt die Rechtslage vereinfacht wieder (Stand 08/2026, ohne Gewähr). Er ersetzt keine Rechtsberatung — verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Gemeinde bzw. Baubehörde.

Häufige Fragen zur Carport-Baugenehmigung in der Steiermark

Ist ein Carport in der Steiermark genehmigungspflichtig?

Meist nicht: Überdachungen von Pkw-Abstellflächen bis 40 m² Gesamtfläche bzw. maximal zwei Stellplätzen je Bauplatz sind nach § 21 Steiermärkisches Baugesetz baubewilligungsfrei, aber meldepflichtig — die Baumeldung muss vor Baubeginn bei der Gemeinde einlangen. Stand 08/2026, ohne Gewähr — maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Gemeinde.

Gilt die 40-m²-Grenze pro Carport oder pro Grundstück?

Die Grenze bezieht sich auf den Bauplatz: bis zu zwei Stellplätze mit insgesamt höchstens 40 m² überdachter Fläche. Steht bereits ein Carport auf dem Grundstück, wird die Fläche zusammengerechnet — dann kann ein weiterer Carport bewilligungspflichtig werden.

Welche Unterlagen braucht die Baumeldung?

Üblich sind ein Lageplan mit Standort und Grenzabständen, eine Bauzeichnung oder Herstellerzeichnung mit Maßen und eine kurze Beschreibung der Konstruktion. Unsere Maßzeichnungen und das technische Datenblatt mit Statikangaben (250 kg/m² Schneelast) können Sie direkt beilegen.

Wann darf ich mit dem Bau beginnen?

Erst nach der Meldung: Die Baubehörde prüft das Vorhaben und kann die Ausführung untersagen, wenn es Vorschriften widerspricht. Warten Sie die Rückmeldung der Gemeinde bzw. den Ablauf der gesetzlichen Frist ab — die konkrete Frist nennt Ihnen Ihr Bauamt.

Was gilt für ein Carport mit drei Stellplätzen?

Ein Carport für drei Fahrzeuge überschreitet die Grenze von zwei Stellplätzen und meist auch die 40 m² — er braucht daher in der Regel eine Baubewilligung mit Einreichplan. Der Mehraufwand ist überschaubar, sollte aber zeitlich eingeplant werden.

Wie nah an die Grundgrenze darf das Carport?

Das Steiermärkische Baugesetz kennt Mindestabstände zu Nachbargrenzen; für Nebengebäude sind unter bestimmten Voraussetzungen geringere Abstände möglich. Maßgeblich sind Bebauungsplan und Gemeinde — klären Sie die Situierung vor der Bestellung, wir passen die Fundamentpläne entsprechend an.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Externe Quellen abgerufen am 23.08.2026. Gesetze jeweils in der konsolidierten Fassung des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS), Normen über Austrian Standards. Angaben ohne Gewähr.

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